Gemeinderatssitzung am 23. September 2024

Am 23. September findet ab 18:30 Uhr die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Seit Freitag, dem 13. September, 12 Uhr, sind die Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem der Gemeinde Umkirch öffentlich einsehbar.

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil am 23. September umfasst

  1. Bürgerfragestunde, Wünsche und Anregungen
  2. Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 für die Gemeinde Umkirch
    – Berichterstattung
  3. Integrationsmanagement der Gemeinde
    Sachstand und Änderungen zum 01.01.2025
    – Beratung und Beschlussfassung
  4. Hort an der Schule
    Jahresrechnung 2023, Abrechnungsmodalitäten & weitere Perspektive
    – Beratung und Beschlussfassung
  5. Straßenbeleuchtung für Rotackerweg und Umstufung zur Fahrradstraße
    Vergabe der Bauleistungen unter Berücksichtigung der öffentlichen Förderung

    – Beratung und Beschlussfassung
  6. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung des Baufensters für die Errichtung eines Wintergartens auf Flst.Nr.: 151, 79224 Umkirch
    – Beratung und Beschlussfassung
  7. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mit Rechenschafts- und Beteiligungsbericht der Gemeinde Umkirch
    – Beratung und Beschlussfassung
  8. Finanzbericht 2024
    – Berichterstattung
  9. Verschiedenes

Als Bürgerin und Bürger sind Sie herzlich eingeladen, der Gemeinderatssitzung im Zuschauerraum beizuwohnen. Im Rahmen der Bürgerfragestunde haben Sie die Möglichkeit öffentlich Wünsche und Anregungen zu äußern. Dazu erklärt die Geschäftsordnung der Gemeinde Umkirch:

§ 28 Fragestunde
(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats unter dem Tagesordnungspunkt „Fragestunde, Wünsche und Anregungen” Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten.
(2) Die Bürgerfragestunde soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
(3) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, so teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen, sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat auf https://www.umkirch.de