Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2024

Am 13. Mai findet um 19:30 Uhr die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Seit Freitag, dem 3. Mai, 12 Uhr, sind die Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem der Gemeinde Umkirch öffentlich einsehbar.

Die Tagesordnung für den 13. Mai umfasst

  1. Bürgerfragestunde, Wünsche und Anregungen
  2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.04.2024
  3. Neubau des Feuerwehrgerätehauses
    Ausschreibung, Beauftragung und Durchführung der Arbeiten
    – Beratung und Beschlussfassung
  4. Gemeindeentwicklungskonzept für die Gemeinde Umkirch
    Abschlussbericht
    – Beratung und Beschlussfassung
  5. Hallenfreibad
    Aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
    – Beratung und Beschlussfassung
  6. Verschiedenes

Als Bürgerin und Bürger sind Sie herzlich eingeladen, der Gemeinderatssitzung im Zuschauerraum beizuwohnen. Im Rahmen der Bürgerfragestunde haben Sie die Möglichkeit öffentlich Wünsche und Anregungen zu äußern. Dazu erklärt die Geschäftsordnung der Gemeinde Umkirch:

§ 28 Fragestunde
(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats unter dem Tagesordnungspunkt „Fragestunde, Wünsche und Anregungen” Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten.
(2) Die Bürgerfragestunde soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
(3) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, so teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen, sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat auf https://www.umkirch.de